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Gemeinde Thürnen

Identitätskarte

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle

Eine neue Identitätskarte können Sie auf der Gemeindeverwaltung beantragen.

Minderjährige Antragsteller/innen ab dem 7. Altersjahr müssen persönlich, aber zusammen mit einer erziehungsberechtigten Person am Schalter der Einwohnerdienste vorbei kommen.

Mitzubringen sind:

  • die bestehende Identitätskarte (IDK)
  • ein aktuelles Passfoto (35mm x 45 mm) auf Fotopapier mit guter Auflösung
  • polizeiliche Verlustmeldung, sofern Sie Ihre Identitätskarte verloren haben oder gestohlen wurde (das Vorgehen finden Sie unter Ausweisverlust am Ende dieser Seite)
  • Gebühr in bar

Identitätskarte Gültigkeit und Gebühren inkl. Portokosten:

IDK-Art

Gültigkeit

Preis in CHF

Erwachsene (ab 18 Jahren)

10 Jahre

70.00

Kinder / Jugendliche (bis 18 Jahre)

5 Jahre

35.00

Die Gebühr ist direkt bei der Bestellung bar zu entrichten.
Die Lieferfrist beträgt ca. 10 Arbeitstage (2 Wochen).
 

Wenn Sie einen neuen Pass und eine Identitätskarte benötigen, empfehlen wir Ihnen das Kombi-Angebot. Siehe unten aufgeführtes Merkblatt "Passbeantragung / Kombiangebot"

Informationen zu einem neuen Pass finden hier: Pass

Ausweisverlust
Als Verlust gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, namentlich durch Diebstahl, Verlieren oder Zerstörung.

  • Der Verlust einer IDK oder eines Passes ist sofort nach Feststellung der Kantonspolizei anzuzeigen.
  • Bei Verlust des Ausweises im Ausland muss bei der Rückkehr in die Schweiz der Verlust zusätzlich einer schweizerischen Polizeistelle gemeldet werden.
  • Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet sind, werden für ungültig erklärt. ACHTUNG: Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder zum Vorschein kommen, darf dieser nicht mehr gebraucht werden, sondern ist dem kantonalen Passbüro oder der Polizei abzugeben.
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