Amtliche Bekanntmachungen vom 5. August 2026
Die amtlichen Bekanntmachungen erfolgen gemäss § 13bis des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Thürnen.
Widerruf der Urnenwahl der Ersatzwahl des Schulrats vom 27. September 2026
Auf den 27. September 2026 wurde die Ersatzwahl des Schulrats für den Rest der Amtsperiode vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028 angesetzt. Gemäss § 5 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Thürnen ist die stille Wahl bei allen Urnenwahlen möglich.
Bis am Montag, 27. Juli 2026 um 12:00 Uhr ist insgesamt ein Wahlvorschlag mit einer Kandidatur eingetroffen. Die Gemeindeverwaltung hat den Wahlvorschlag geprüft und festgestellt, dass der Wahlvorschlag keine Mängel aufweist.
Gemäss § 30 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) widerruft die Erwahrungsinstanz bis zum 41. Tag vor dem Wahltag die Urnenwahl, erklärt die Vorgeschlagenen für gewählt und veröffentlicht die Namen der Gewählten mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit, wenn nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden ist.
Die Ersatzwahl des Schulrats wird gemäss § 15 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) durch den Gemeinderat erwahrt.
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, dass die am 27. September 2026 angesetzte Urnenwahl der Ersatzwahl des Schulrats für den Rest der Amtsperiode vom 1. August 2024 bis 31. Juli 2028 widerrufen wird. Folgende Person wird als gewählt erklärt:
- Claudia Zihlmann
Der Gemeinderat gratuliert Claudia Zihlmann und wünscht ihr viel Freude bei der Ausübung dieser Funktion.
Beschwerdemöglichkeit (§ 83 GpR): Die Beschwerde ist innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes bzw. seit der Eröffnung der Verfügung einzureichen, spätestens jedoch am 3. Tag nach der ordnungsgemässen Veröffentlichung des Ergebnisses.