Einführung der Holzfeuerungskontrolle
Gemäss der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) müssen bei Holz-Zentralheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt (kW) alle vier Jahre die Emissionen von Kohlenmonoxid (CO) gemessen werden. Davon ausgenommen sind Holz-Einzelherde und Holz-Einzelraumfeuerungen. Darunter fallen Kochherde, Kachelöfen, Schwedenöfen und Cheminées. Bei diesen Feuerungen findet alle zwei Jahre eine visuelle Kontrolle statt, die insbesondere der Information und Beratung zur korrekten Nutzung der Einzelraumfeuerungen dienen soll. Bei Einzelraum-Holzfeuerungen, die nur in einem beschränkten Umfang in Betrieb stehen, findet alle vier Jahre eine angepasste Kontrolle statt.
Die Gemeinde Thürnen hat die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle BL (GFK) für die administrativen Arbeiten der Holzfeuerungskontrolle beauftragt. Derzeit befindet sich die Datenbank für die Holzfeuerungskontrolle im Aufbau, die ersten Eigentümerinnen und Eigentümer von Holzfeuerungsanlagen konnten jedoch durch die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle BL bereits im Verlauf vom November 2024 für die Kontrolle angeschrieben werden.
Bei Fragen zur Holzfeuerungskontrolle dürfen Sie sich an die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle BL (GFK) wenden.