
Vorsorgliche Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss zur Mutation Gewässerraum
Die von der Einwohnergemeindeversammlung Thürnen am 15. Juni 2021 beschlossene Mutation Gewässerraum zum Zonenplan Siedlung, Zonenplan Landschaft und Teilzonenplan Neumatt/Leim wurde vom Regierungsrat BL am 10. Dezember 2024 mit Ausnahmen und Änderungen genehmigt.
Von der Genehmigung ausgenommen und zur Überarbeitung zurückgewiesen wird der Verzicht auf die Ausscheidung eines Gewässerraums für den eingedolten Abschnitt 1 des Haldenbächlis gemäss EGV-Beschluss vom 15. Juni 2021 (Bauzonengrenze bis und mit Parzelle Nr. 989).
Der Gemeinderat hat gegen die Ziffer 2 des Regierungsratsbeschlusses (Nicht-Genehmigung der Ausscheidung eines Gewässerraums für den eingedolten Abschnitt 1 des Haldenbächlis gemäss EGV-Beschluss vom 15. Juni 2021 (Bauzonengrenze bis und mit Parzelle Nr. 989)) vorsorglich Beschwerde beim Kantonsgericht BL erhoben.