Gemeinderat 2024-2028
Der Gemeinderat ist die verwaltende und die vollziehende Behörde der Einwohnergemeinde. Er übt alle in den Bereich der Verwaltung fallenden Befugnisse aus, die der Einwohnergemeinde zustehen und nicht durch besonderen Rechtssatz einem anderen Gemeindeorgan zugewiesen sind.

Der Gemeinderat ist befugt zum Erlass von:

1. Verordnungen zu Gemeindereglementen, soweit er darin ausdrücklich dazu ermächtigt ist;

2. Benützungs- und Gebührenverordnungen für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen der Einwohnergemeinde.

3. Beurteilt Verstösse gegen die Reglemente und Verordnungen der Gemeinde und verhängt die dort angedrohten Sanktionen. Er kann Urteilsgebühren bis Fr. 200.-- auferlegen sowie auf Kosten der verurteilten Person, die Herstellung des rechtmässigen Zustandes oder die Ersatzvornahme anordnen

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Gemeinderat
Böckterstrasse 20
4441 Thürnen
Tel. +41 61 975 80 41
alfred.hofer@thuernen.ch

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