https://www.thuernen.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/welcome.php?action=showinfo&info_id=1612168&ls=0&sq=&kategorie_id=&date_from=&date_to=
28.05.2023 21:10:27
Feuerverbot und Feuerwerksverbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit verfügt der Gemeinderat Thürnen per sofort folgende Massnahmen:
Verboten sind:
- Das Abbrennen von Feuerwerk und Feuerwerkskörpern im ganzen Gemeindegebiet inkl. Siedlungsgebiet
- Höhenfeuer auf dem ganzen Gemeindegebiet
- Das Steigenlassen von „Himmelslaternen“ ist generell verboten
- Es ist zudem verboten im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Dies gilt neu für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills etc.).
- Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Bei starkem Wind im Freien kein Feuer machen (gefährlicher Funkenflug).
Achtsamer Umgang
- Die Bevölkerung ist zu sorgfältigem Umgang beim Grillieren im Siedlungsgebiet aufgerufen.
- Die Bevölkerung wird zudem zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgefordert bis wieder ausgiebige Niederschläge erfolgt sind.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis und wünscht allseits einen schönen Nationalfeiertag.
Der Gemeinderat
Datum der Neuigkeit 27. Juli 2022