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Gemeinde Thürnen

Feuerverbot im Offen- und Kulturland aufgehoben - Beim Feuer machen ist immer noch Vorsicht geboten

Medienmitteilung Kant. Führungsstab BL

Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist immer noch erheblich (neu Waldbrandgefahrenstufe 3). Das heisst: Es ist nach wie vor verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Das Feuerverbot im Offen- und Kulturland hingegen wird aufgehoben. 

Im Anhang die Medienmitteilung des Kantonalen Führungsstabes


Dokument Medienmitteilung_Kantonaler_Fuhrungsstab.pdf (pdf, 800.5 kB)


Datum der Neuigkeit 22. Aug. 2022