In den Kalenderwochen 33, 34 und 37 werden in der Gemeinde Thürnen periodische
Schutzraumkontrollen (PSK) durch den Zivilschutz Oberes Baselbiet nach Vorgaben von Bund und Kanton durchgeführt.
Wichtige Punkte:
• Die Eigentümer / Bewohner werden nicht persönlich angeschrieben.
• Der genaue Zeitpunkt der Kontrolle kann vorgängig nicht genannt werden.
• Die Kontrolleure werden zu verschiedenen Tageszeiten in der Gemeinde unterwegs sein.
• Der Notausstieg, das Lüftungsaggregat und der Filter müssen zugänglich sein. Ansonsten sind keine weiteren Massnahmen bei der bestehenden Nutzung/Einrichtung vorzunehmen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft (Zivilschutzgesetz BL, ZSG BL):
4 Schutzbauten
§ 13 Periodische Schutzraumkontrolle
1 Die Einwohnergemeinden kontrollieren periodisch die Betriebsbereitschaft und den Unterhalt der Schutzräume.
2 Den zuständigen Personen muss der Zugang zu den Schutzräumen und Ausrüstungen ermöglicht werden.
Kontaktstelle:
Zivilschutz Oberes Baselbiet
+41 61 981 52 15 (unregelmässige Büroöffnungszeiten)
info@zs-obb.ch
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