Willkommen auf der Website des Thürnen



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Navigation Inhalt Suche Inhaltsverzeichnis Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
Gemeinde Thürnen

Vorankündigung - Periodische Schutzraumkontrolle

In den Kalenderwochen 33, 34 und 37 werden in der Gemeinde Thürnen periodische
Schutzraumkontrollen (PSK) durch den Zivilschutz Oberes Baselbiet nach Vorgaben von Bund und Kanton durchgeführt.

Wichtige Punkte:
• Die Eigentümer / Bewohner werden nicht persönlich angeschrieben.
• Der genaue Zeitpunkt der Kontrolle kann vorgängig nicht genannt werden.
• Die Kontrolleure werden zu verschiedenen Tageszeiten in der Gemeinde unterwegs sein.
• Der Notausstieg, das Lüftungsaggregat und der Filter müssen zugänglich sein. Ansonsten sind keine weiteren Massnahmen bei der bestehenden Nutzung/Einrichtung vorzunehmen.

 

Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft (Zivilschutzgesetz BL, ZSG BL):

4 Schutzbauten
§ 13 Periodische Schutzraumkontrolle
1 Die Einwohnergemeinden kontrollieren periodisch die Betriebsbereitschaft und den Unterhalt der Schutzräume.
2 Den zuständigen Personen muss der Zugang zu den Schutzräumen und Ausrüstungen ermöglicht werden.

 

Kontaktstelle:
Zivilschutz Oberes Baselbiet
+41 61 981 52 15 (unregelmässige Büroöffnungszeiten)
info@zs-obb.ch

 



Datum der Neuigkeit 10. Juli 2023