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Beschreibung Waldhütte Thürnen Der Wald hat den unterschiedlichsten Ansprüchen gerecht zu werden. Er ist Lebensraum für Tiere und Erholungsraum für den Menschen. Rücksichtnahme ist angesagt!
Der überdachte Sitzplatz und die öffentliche Feuerstelle können von jedermann unentgeltlich benützt werden, sofern die Waldhütte nicht reserviert ist. Die Benützung der abgeschlossenen Räume bedarf einer Bewilligung. Die Benützungsgesuche sind frühzeitig, unter Angabe des Verwendungszweckes, an den / die Hüttenwart / Hüttenwartin zu richten. Die Benützung der Waldhütte ist auf 30 Anlässe pro Jahr beschränkt. Die Zufahrt zur Waldhütte mit Motorfahrzeugen ist verboten. Die Waldhütte wird ausschliesslich an Einwohnerinnen und Einwohner Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der Hüttenwart (Montag - Freitag bis 19:00 Uhr): Stellvertreter: |
Dokumente | reglement_waldhutte_internet.pdf (pdf, 1267.9 kB) Huttenordnung_Neu_GRB_25-2020.pdf (pdf, 1930.1 kB) |
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