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27.04.2024 06:11:42


Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligung

Zuständiges Amt: Verwaltungsleitung

Festwirtschaft / Gelegenheitswirtschaft:

Alle Anlässe, an welchen alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Esswaren zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft werden, sind bewilligungspflichtig. Es benötigt somit eine Bewilligung für eine Gelegenheitswirtschaft.

Bei Gelegenheitswirtschaften an Anlässen ist zudem das Thema Alkoholabgabe und Jugendschutz zu beachten.

 

Freinacht:
Für Feste welche länger als Mitternacht (nach 24.00 Uhr) dauern, ist zudem eine Bewilligung für 'Freinacht' einzuholen.

Gelegenheitswirtschaften und Freinacht werden durch die Gemeindebehörde bewilligt. Dafür ist rechtzeitig das unten stehende Gesuchsformular dem Gemeinderat einzureichen.

Anmerkung: Das Antragsformular für das Patent einer Gelegenheitswirtschaft oder für eine Freinachtsbewilligung kann auch online ausgefüllt und mittels E-Mail der Verwaltung zugestellt werden.


Dokument Gesuch um Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligung (pdf, 64.4 kB)

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