Willkommen auf der Website des Thürnen



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Navigation Inhalt Suche Inhaltsverzeichnis Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
Gemeinde Thürnen

Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligung

Zuständiges Amt: Verwaltungsleitung

Festwirtschaft / Gelegenheitswirtschaft:

Alle Anlässe, an welchen alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Esswaren zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft werden, sind bewilligungspflichtig. Es benötigt somit eine Bewilligung für eine Gelegenheitswirtschaft.

Bei Gelegenheitswirtschaften an Anlässen ist zudem das Thema Alkoholabgabe und Jugendschutz zu beachten.

 

Freinacht:
Für Feste welche länger als Mitternacht (nach 24.00 Uhr) dauern, ist zudem eine Bewilligung für 'Freinacht' einzuholen.

Gelegenheitswirtschaften und Freinacht werden durch die Gemeindebehörde bewilligt. Dafür ist rechtzeitig das unten stehende Gesuchsformular dem Gemeinderat einzureichen.

Anmerkung: Das Antragsformular für das Patent einer Gelegenheitswirtschaft oder für eine Freinachtsbewilligung kann auch online ausgefüllt und mittels E-Mail der Verwaltung zugestellt werden.

zur Übersicht