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Gemeinde Thürnen

Hundehaltung

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Gafner, Manuela

Hundehaltung

Es besteht eine Meldepflicht bei Kauf, Tod, Weggabe usw. des Hundes. Gemäss Hundereglement der Gemeinde ist für jeden Hund eine einmalige Gebühr für die Anmeldung, sowie eine jährliche Gebühr zu entrichten.

Gemäss kantonalem Hundegesetz (SGS 342) besteht eine generelle Pflicht zur Kennzeichnung aller Hunde mittels Mikrochip. Wenden Sie sich dazu an Ihren Tierarzt. Die Chip-Nummer wird im Impfausweis eingetragen. Dieser muss der Gemeindeverwaltung bei Anmeldung des Hundes vorgewiesen werden. Weiter ist bei der Anmeldung ein Nachweis zu erbringen, dass eine Haftpflichtversicherung Deckung von mindestens CHF 3 Mio. je Unfallereignis für Personen-, Tier- und Sachschaden besteht. Zudem muss, wer einen Hund anschafft, gemäss Bundesverordnung einen Erziehungskurs absolvieren. Über die anerkannten Kursanbieter kann die Hundefachstelle des Kantons Auskunft geben.

Das Halten von potentiell gefährlichen Hunden ist bewilligungspflichtig. Wenden Sie sich dazu vor der Anschaffung eines Hundes an die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft.

Die Hundehalterinnen und -halter sind dazu verpflichtet, den Kot ihres Hundes auf öffentlichem oder fremdem privatem Areal zu entfernen. U.a. stehen dazu an diversen Orten Robidog-Kästen mit den entsprechenden Säcklein zur Verfügung. Der Gemeinderat kann gegen Halterinnen und Halter von Hunden, welche ihren Pflichten aus Gesetz und Reglement nicht nachkommen, die erforderlichen Massnahmen anordnen.

Dokumente hunde_reglement_neu_06_09_05.doc (doc, 64.0 kB)
Ausbildung_Hundehalter_101215.pdf (pdf, 13.3 kB)

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Hundean-/abmeldung


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