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27.04.2024 07:23:16


AHV / IV / EL

Zuständiges Amt: Finanzverwaltung

Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft (SVA).

Wir beraten Sie gerne  telefonisch oder persönlich in Belangen der Sozialversicherung, sowie über die Anmeldung des Bezuges. für umfassende Informationen empfiehlt sich ein Besuch auf der Internetseite der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft (SVA). Dort finden Sie auch sämtliche Meldeformulare und Merkblätter.

 

Übrigens:
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.


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