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29.09.2023 12:01:45
Herzlich Willkommen!
Schön, dass Sie sich für unsere Gemeinde entschieden haben. Um sich in der Gemeinde anzumelden, müssen Sie persönlich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Einwohnerdienste vorbeikommen. Es ist wichtig, dass Sie sich vorgängig bei Ihrer vorherigen Wohnsitzgemeinde abmelden.
Sie können Ihren Umzug auch bequem von zu Hause aus mit eUmzug erledigen. In welchen Fällen dies möglich ist, sehen Sie unten.
Anmeldung Schweizer/innen (eUmzug möglich)
Haben Sie sich bereits abgemeldet? Für die Anmeldung benötigen wir:
Anmeldung ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA-Angehörige) mit Zuzug aus der Schweiz (eUmzug möglich)
Haben Sie sich bereits abgemeldet? Für die Anmeldung benötigen wir:
Anmeldung ausländische Staatsangehörige (EU/EFTA-Angehörige) mit Zuzug aus dem Ausland (eUmzug nicht möglich)
Für die Anmeldung müssen alle volljährigen Personen persönlich anwesend sein.
Die Anmeldung wird danach an das Amt für Migration BL weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann die Bewilligung/Ausländerausweis.
Anmeldung ausländische Staatsangehörige (Drittstaaten (nicht EU/EFTA-Angehörige)) mit Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft (eUmzug möglich)
Haben Sie sich bereits abgemeldet? Für die Anmeldung benötigen wir:
Anmeldung ausländische Staatsangehörige (Drittstaaten (nicht EU/EFTA-Angehörige)) mit Zuzug aus der übrigen Schweiz oder dem Ausland (eUmzug nicht möglich)
Haben Sie sich bereits abgemeldet? Für die Anmeldung müssen alle volljährigen Personen persönlich anwesend sein.
Die Anmeldung wird danach an das Amt für Migration BL weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann die Bewilligung/Ausländerausweis.
Rechtliche Grundlagen:
Preis: gratis
Dokumente | Anmelde-_und_Registergesetz_ARG.pdf (pdf, 57.8 kB) Anmelde-_und_Registerverordnung_ARV.pdf (pdf, 116.2 kB) Auslaendergesetz_AuG.pdf (pdf, 359.3 kB) Merkblatt_zur_Einreise_in_die_Schweiz.pdf (pdf, 52.3 kB) Verordnung_ueber_Zulassung_Aufenthalt_und_Erwerbstatigkeit_VZAE.pdf (pdf, 241.5 kB) |
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