Für den Anschluss einer Liegenschaft an die öffentliche Kanalisation, für die Erweiterungen oder Änderungen des Entwässerungssystems sowie für die Versickerung oder die Einleitung von nichtverschmutztem Abwasser in ein oberirdisches Gewässer ist eine Bewilligung der Gemeinde, in bestimmten Fällen zudem eine Bewilligung des Kantons notwendig.

Für die Erteilung der Kanalisationsbewilligungen, Kontrollen sowie besondere Dienstleistungen wird eine Gebühr erhoben.

Zuständig für die Kanalisationsbewilligung ist die Gemeinde. Somit ist, parallel zur Baugesuchseingabe beim kantonalen Bauinspektorat, bei der Gemeinde das Kanalisationsgesuch einzureichen.

Bitte beachten Sie die "Weisungen für die Planeingabe" des Gesuchformulars. Sie können dieses direkt an die GRG Ingenieure AG, Keltenweg 31, 4460 Gelterkinden, senden. Erst nach der Vorprüfung durch die GRG Ingenieure AG wird das Kanalisationsgesuch durch den Gemeinderat behandelt.

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