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Gemeinde Thürnen

Abmeldung / Wegzug

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Gafner, Manuela

Auf Wiedersehen!

Um sich in der Gemeinde abzumelden, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Wegzug mit der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung Thürnen in Verbindung setzen.

Sie können - in gewissen Bedingungen - Ihren Wegzug auch bequem von zu Hause aus mit eUmzug erledigen. In welchen Fällen dies möglich ist, sehen Sie nachfolgend:

  • Abmeldung Schweizer/innen mit Wegzug innerhalb der Schweiz 
  • Abmeldung ausländische Staatsangehörige mit Wegzug innerhalb Kanton Basel-Landschaft
  • Abmeldung ausländische Staatsangehörige (nur für EU/EFTA-Angehörige) mit Wegzug ausserhalb Kanton Basel-Landschaft

 

Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen/Informationen:

  • Persönlicher, amtlicher Ausweis (Reisepass, ID oder Ausländerausweis)
  • Ausländerausweis (nur für ausländische Staatsangehörige)
  • Wegzugsdatum
  • Wegzugsadresse

Online-Dienste

Mit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Thürnen anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.

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