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Gemeinde Thürnen

Abmeldung

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Gafner, Manuela

Auf Wiedersehen!

Um sich in der Gemeinde abzumelden, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Wegzug mit der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung Thürnen in Verbindung setzen.
Sie können Ihren Wegzug auch bequem von zu Hause aus mit eUmzug erledigen. In welchen Fällen dies möglich ist, sehen Sie unten.

 

Abmeldung Schweizer/innen mit Wegzug innerhalb der Schweiz (eUmzug möglich)
Für die Abmeldung benötigen wir:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
  • Wegzugsadresse

 

Abmeldung ausländische Staatsangehörige mit Wegzug innerhalb Kanton Basel-Landschaft (eUmzug möglich)
Für die Abmeldung benötigen wir:

  • Ausländerausweis
  • Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
  • Wegzugsadresse

 

Abmeldung ausländische Staatsangehörige mit Wegzug ausserhalb Kanton Basel-Landschaft 
(eUmzug nur für EU/EFTA-Angehörige möglich)

Für die Abmeldung benötigen wir:

  • Ausländerausweis
  • Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
  • Wegzugsadresse

 

Abmeldung Wegzug ins Ausland (eUmzug nicht möglich)
Bitte setzen Sie sich mindestens drei Monate bevor Sie ins Ausland gehen mit der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft in Verbindung. Danach können Sie sich am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden und erhalten dann auf Wunsch eine Abmeldebescheinigung.
Für die Abmeldung benötigen wir:

  • Pass oder Identitätskarte (für Schweizer/innen)
  • Ausländerausweis (für ausländische Staatsangehörige)
  • Wegzugsdatum (Mitte oder Ende Monat)
  • Wegzugsadresse
  • Kontaktadresse in der Schweiz

 

Rechtliche Grundlagen:

  • Anmelde- und Registergesetz (ARG)  Kantonales Recht
  • Anmelde- und Registerverordnung (ARV)  Kantonales Recht
  • Ausländergesetz (AuG)  Bundesrecht
  • Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZEA) Bundesrecht

Preis: gratis

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