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Gemeinde Thürnen

Mieterwechselmeldung

Die Vermieter, Logisgeber, Hausbesitzer, etc. sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug sowie Umzug von Mietern den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Mit diesem Formular können Sie der Gemeinde direkt mitteilen, wenn ein Mieterwechsel stattgefunden hat.

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Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle

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