https://www.thuernen.ch/de/verwaltung/online-schalter/?action=showdetail&dienst_id=18434&did=18434
04.12.2023 14:50:14


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Mieterwechsel

Die Vermieter, Logisgeber, Hausbesitzer, etc. sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug sowie Umzug von Mietern den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Mit diesem Formular können Sie der Gemeinde direkt mitteilen, wenn ein Mieterwechsel stattgefunden hat.

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Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle

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