
Lokalitäten mieten (gemeindeeigene Räumlichkeiten)
Die verschiedenen Gemeindelokalitäten können gemietet werden. Das Gesuchformular ist frühzeitig (14 Tage vor dem Anlass) ausgefüllt der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Das Antragsformular (pdf-Datei) kann online ausgefüllt und mittels E-Mail der Gemeindeverwaltung übermittelt werden.
Wichtig: Bitte beachten Sie auch die neue Benützungs- und Gebührenverordnung für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde Thürnen.
Zu beachten gilt: In sämtlichen Gemeinderäumlichkeiten gilt ein allgemeines Rauchverbot.