https://www.thuernen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/welcome.php?dienst_id=44389
15.05.2024 05:06:53
Auf Wiedersehen!
Um sich in der Gemeinde abzumelden, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Wegzug mit der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung Thürnen in Verbindung setzen.
Sie können - in gewissen Bedingungen - Ihren Wegzug auch bequem von zu Hause aus mit eUmzug erledigen. In welchen Fällen dies möglich ist, sehen Sie nachfolgend:
Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen/Informationen:
Name | Laden |
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Abmeldung / Wegzug | Link |
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