Amtliche Bekanntmachungen vom 21. Oktober 2026
Die amtlichen Bekanntmachungen erfolgen gemäss § 13bis des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Thürnen.
Neue Tempo-30-Zonen in Thürnen in Kraft
In zwei Bereichen des Gemeindegebiets wurden Tempo-30-Zonen eingeführt. Grundlage dafür bildet der entsprechende Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025.
Am 28. und 29. September 2026 wurden die notwendigen Markierungs- und Signalisationsarbeiten ausgeführt. Seit dann gilt in den entsprechend signalisierten Bereichen die Tempo-30-Zone.
Mit der Einführung der Tempo-30-Zonen soll die Verkehrssicherheit erhöht und die Wohn- und Aufenthaltsqualität in den betroffenen Gebieten verbessert werden. Insbesondere sollen damit die Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Kinder gestärkt und die gegenseitige Rücksichtnahme im Strassenverkehr gefördert werden.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden, die neue Signalisation zu beachten und ihre Geschwindigkeit entsprechend anzupassen.
Wir danken Ihnen für die Beachtung der neuen Verkehrsregelung und für die gegenseitige Rücksichtnahme.
Genehmigung des totalrevidierten Strassenreglements der Einwohnergemeinde Thürnen
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat mit Beschluss vom 13. Oktober 2026 die Totalrevision des Strassenreglements der Einwohnergemeinde Thürnen gemäss Beschlussfassung der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2026 genehmigt. Das Reglement ist somit in Kraft gesetzt.
Das totalrevidierte Reglement ist auf der Internetseite der Gemeinde Thürnen publiziert.
Teilrevision der Verordnung zum Abwasserreglement der Einwohnergemeinde Thürnen
Der Gemeinderat Thürnen hat am 13. Oktober 2026 die Teilrevision der Verordnung zum Abwasserreglement der Einwohnergemeinde Thürnen beschlossen.
Die ARA Ergolz 1 verrechnet den Gemeinden für die Abwasserentsorgung eine Gebühr von CHF 1.76 pro m³. Um die Mengengebühr für Schmutzwasser an diesen Tarif anzugleichen, erhöht der Gemeinderat die Gebühr von bisher CHF 1.60 auf CHF 1.76 pro m³.
Die teilrevidierte Verordnung tritt per 1. Januar 2027 in Kraft und ist auf der Internetseite der Gemeinde Thürnen publiziert.
Totalrevision der Benützungs- und Gebührenverordnung für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde Thürnen
Der Gemeinderat Thürnen hat am 13. Oktober 2026 die Totalrevision der Benützungs- und Gebührenverordnung für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde Thürnen beschlossen.
Im Rahmen der Totalrevision wurde die Verordnung strukturell überarbeitet, vereinfacht und an die geltende Praxis angepasst. Dabei wurden unter anderem Bestimmungen zum Brandschutz aufgenommen sowie Gebühren für die Miete von bestimmtem Material festgelegt.
Die neue Verordnung über die Benützung der öffentlichen Gebäude, Anlagen und Einrichtungen der Einwohnergemeinde Thürnen tritt per 1. November 2026 in Kraft und ist auf der Internetseite der Gemeinde Thürnen publiziert.