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Abmeldung
Die Erziehungsberechtigten melden das Fernbleiben ihres Kindes ab 7.30 Uhr telefonisch der Schule.
Entschuldigungsgründe:
- Krankheit oder Unfalls des Kindes
- Arztbesuche, soweit sie nicht ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden können
- Tod von Familienangehörigen oder Bezugspersonen
Abmeldung - Wegzug
Bei einem Wegzug muss das Kind raschmöglichst mit dem online AbmeldeformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abgemeldet werden.
Für die Anmeldung am neuen Schulort sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.
Anmeldung - Eintritt Kindergarten
Familien, die bereits in Thürnen wohnhaft sind, werden im Oktober im Vorjahr, in welchem ihr Kind in den Kindergarten kommt, von der Schule über den Eintritt und die entsprechenden Formalitäten informiert (Anmeldeformular)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Anmeldung - Neuzuzüger
Mit dem online AnmeldeformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Familien, die neu nach Thürnen ziehen, ihr Kind/ihre Kinder für den Kindergarten und/oder die Primarschule anmelden.
Bibliothek
Wir führen eine eigene Schulbliothek, welche die Kinder regelmässig mit ihren Lehrpersonen besuchen.
Check P3 und P5
Die Checks P3 und P5Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sind Leistungstests, welche in der 3. und 5. Klasse in der Nordwestschweiz durchgeführt werden.
Die Durchführung der Checks findet während dem Unterricht statt. Verantwortlich für die Checks ist das Institut für Bildungsevaluation (IBE). Die Checks werden vom Institut korrigiert und ausgewertet. Die Erziehungsberechtigten erhalten während des Standortgespräches Einblick in die Ergebnisse.
Digitale Medien
Es ist wichtig, dass Kinder einen gesunden, altersgemässen Umgang mit Medien lernen. Dabei brauchen sie die Begleitung von Erwachsenen.
Eine Empfehlung lautet:
Kein Bildschirm unter 3 Jahren, keine eigene Spielkonsole vor 6 Jahren, kein Internet vor 9 Jahren und kein unbeaufsichtigtes Internet vor 12 Jahren.
Nützliche Informationen dazu finden Sie u.a. auf: www.jugendundmedien.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Auf dem Schulgelände der Schule Thürnen braucht Ihr Kind kein Handy und keine Smartwatch.
Sollte Ihr Kind in Ausnahmefällen einmal ein Handy oder eine Smartwatch mit zur Schule nehmen müssen, ist das Gerät auf stumm zu schalten und im Schulrucksack aufzubewahren.
Erdnuss, Pistazien und Cashew freie Schule
Unsere Schule berücksichtig Allergien einzelner Kinder und verhält sich entsprechend den medizinisch angebrachten Erfordernissen.
Elektronische Geräte
Elektronische Geräte inkl. Handys, Smartwatches sollen grundsätzlich zu Hause bleiben. Im Ausnahmefall kann das Handy ausgeschaltet in der Tasche mitgenommen werden. Im Bedarfsfall könne elektronische Geräte eingezogen werden.
Einführungsklasse
Schülerinnen und Schüler mit verzögerten körperlichen, kognitiven, motivationalen und sozialen Voraussetzungen zur Schulfähigkeit können die 1. Klasse der Primarschule in zwei Jahren in einer Regelklasse absolvieren. Sie erhalten in Form von ISF heilpädagogische Unterstützung. Die Schulleitung entscheidet aufgrund einer Empfehlung (SHP, SPD oder KJP) über die Fördermassnahmen.
Fundgegenstände
Fundgegenstände können bei der Klassenlehrperson oder dem Hauswart abgeholt werden.
Handy
Auf dem Schulgelände der Schule Thürnen braucht Ihr Kind kein Handy und keine Smartwatch.
Sollte Ihr Kind in Ausnahmefällen einmal ein Handy oder eine Smartwatch mit zur Schule nehmen müssen, ist das Gerät auf stumm zu schalten und im Schulrucksack aufzubewahren.
iPad
Vom Kindergarten bis zur 6. Klasse wird mit iPads gearbeitet. Vom Kindergarten bis zur 2. Klasse teilen sich die Klassen iPads aus einem Gerätepool. Ab der 3. bis zur 6. Klasse erhält jedes Kind ein persönliches Geräte zur Verfügung gestellt.
Die Geräte kommen primär im Unterricht zum Einsatz. Ausnahmsweise können die persönlichen Gräte für einzelne schulische Aufträge nach Hause genommen werden.
Unser Medien- und ICT-Konzept legt die Rahmenbedingungen für den Einsatz fest.
Jokertag
Jedem Kind stehen maximal zwei Jokertage (zwei freie Tage) pro Schuljahr zur freien Verfügung. Ausgenommen ist der erste Schultag nach den Sommerferien. Die Eltern müssen den Jokertag zwei Tage im Voraus mittels online FormularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ankündigen. Jokertage müssen nicht begründet werden. Bei der Auswahl der Jokertage ist zu berücksichtigen, dass sie, wenn möglich, nicht auf besondere Klassen- oder Schulaktivitäten fallen wie Feiern, Monatswanderungen, Schulreisen, Exkursionen etc. Die Eltern sind verantwortlich, dass der verpasste Schulstoff nachgeholt wird.
Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP)
HierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gelangen Sie zum Angebot sowie zu den Kontaktangaben der Kinder- und Jugendpsychatrie (KJP), Liestal.
Kinder- und Jugendzahnpflege
Die Kinder- und Jugendzahnpflege ist ein freiwilliges Angebot. Ein An- und Abmeldung ist jedoch erforderlich.
Konflikt
Konflikte werden, wenn möglich, unter den Betroffenen selbst gelöst, allenfalls helfen Lehr- oder Fachpersonen. Gegebenenfalls kann die Schulsozialarbeit und / oder die Schulleitung beigezogen werden. Gespräche mit den Eltern sind der nächste Schritt.
Lager
Während der Primarschulzeit findet für unsere Schülerinnen und Schüler mindestens einmal ein Klassenlager statt.
Für die Mittelstufe sind auch Winter-/Schneesportlager möglich.
Läuse
Kopfläuse sind sehr lästig. Ein Läusebefall ist aber keine Schande und schon gar nicht ein Zeichen von mangelnder Hygiene. Sollten Sie bei Ihrem Kinde Läuse oder Nissen feststellen, informieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrperson.
Weitere Informationen finden Sie auf: www.schulgesundheit.bl.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Lehrplan 21
Der Lehrplan Volksschulen Basel-LandschaftExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. definiert die erforderlichen sozialen, fachlichen und überfachlichen Kompetenzen. Er dient als Leitfaden für die schulische Laufbahn der Schülerinnen und Schüler über alle Schulstufen hinweg.
Mittagstisch
Jeden Dienstag und Freitag können unsere Schülerinnen und Schüler den Mittagstisch der Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Verein Tagesfamilien Oberes Baselbiet (VTOB) besuchen.
Religionsunterricht
Der Religionsunterricht wird von der 2. bis 6. Klasse ökumenisch erteilt, d.h. Kinder aller Religionen werden in ihrer Klasse unterrichtet. Dadurch erhalten sie einen Einblick in verschiedene Kulturen und lernen gewisse Bräuche ihres Alltags kennen. Er kann von allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig der eigenen Religion, besucht werden und ist im Stundenplan integriert.
Schulärztin
Frau Dr. med. Sara Gschwend, Praxis Weidenboden, Sissach,Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ist für die Amtsperiode 2026 bis 2030 wiederum unsere Schulärztin.
Schulärztliche Untersuchung
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es drei schulärztliche UntersuchungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (bei Kindergarteneintritt, 5. Primarklasse, 2. Sekundarklasse). Die dafür benötigte Laufkarte erhalten die zukünftigen Kindergartenkinder im Winter vor dem Schuleintritt. Die Karte wird während der Schulzeit in der Schule aufbewahrt.
Schulpsychologischer Dienst (SPD)
Der Schulpsychologische Dienst BasellandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (SPD) ist eine kantonale Fachstelle und berät und unterstützt bei Schulfragen. Schulpsychologische Beratung und Unterstützung sind freiwillig, kostenlos und neutral. Sie richten sich an Eltern, Kinder und Jugendliche sowie Lehr- und Fachpersonen bei Problemen, die in der Schule auftreten.
Schullaufbahnverordnung
Die SchullaufbahnverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. regelt die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler.
Standortgespräch
Das gesetzlich jährlich vorgeschriebene StandortgesprächExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. findet bei uns zwischen Dezember und Februar statt. In der 6. Klasse wird vom Übertrittsgespräch gesprochen. Ziel ist es, sich nach einem halben Schuljahr über den Stand der Lern-, Sozial- und Sachkompetenzen des Kindes auszutauschen. Weitere Schritte zur Förderung des Kindes können hier vereinbart werden.
Unterrichtsausfall
Generell fällt kein Unterricht aus. Im Krankheitsfall einer Lehrperson übernimmt eine Stellvertretung den Unterricht oder die Klasse wird auf die andern Klassen aufgeteilt. Ausnahme: fällt der Religionsunterricht aus, kann der Unterricht ausfallen.
Unterrichtsbesuche
Sie sind herzlich eingeladen, den Unterricht Ihres Kindes zu besuchen und so einen Einblick in den Schulalltag zu erhalten. Bitte sprechen Sie sich vorher mit der Lehrperson ab und vereinbaren Sie einen passenden Termin.
Unterrichtszeiten
Kindergarten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr (Einlaufzeit: 08:00 - 08:30 Uhr)
Zusätzlich ein Nachmittag pro Woche (2. Kindergarten: Montag, 13:45 - 15:25, 1. Kindergarten: Dienstag, 13:45 - 15:25)
Primarschule
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Zusätzlich zwei bis drei Nachmittag pro Woche (13:45 - 15:15/16:05)
In der 5. und 6. Klasse kann der Unterricht an einem Morgen bereits um 07:45 Uhr beginnen.
Urlaub
Eltern müssen Urlaubsgesuche im Voraus via online FormularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einreichen. Die Schulleitung bespricht das Anliegen mit der Klassenlehrperson, entscheidet und informiert die Eltern.
Zeugnis
Die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klasse erhalten zum Schuljahresende ein Zeugnis. Am Ende der Kindergartenzeit wird eine Bestätigung des Unterrichtsbesuchs abgegeben.
Znüni
Eine gesunde ZwischenverpflegungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ist für das Lernen während eines langen Schulmorgens wichtig. Bitte vermeiden Sie fett- und zuckerreiche Nahrungsmittel und Getränke.
Zukunftstag
Jedes Jahr am zweiten Donnerstag im November findet der ZukunftstagExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. für die 5. und 6. Klasse statt. In der 6. Klasse begleiten die Schülerinnen und Schüler ein Elternteil, einen Verwandten oder Bekannten an deren Arbeitsplatz und erhalten so Einblick in den Arbeitsalltag.