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Gemeinde Thürnen

Lokalitäten mieten (gemeindeeigene Räumlichkeiten)

Zuständiges Amt: Verwaltungsleitung

Die verschiedenen Gemeindelokalitäten können gemietet werden. Das Gesuchsformular ist frühzeitig (4 Wochen vor dem Anlass), ausgefüllt der Verwaltung zu Handen des Gemeinderates abzugeben. Private Anlässe (Geburtstagsfeier etc.) sind kostenpflichtig.

Das Antragsformular (pdf-Datei) kann online ausgefüllt und mittels E-Mail der Verwaltung übermittelt werden.

Wichtig: Bitte beachten Sie auch die neue Benützungs- und Gebührenverordnung für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde Thürnen.

Zu beachten gilt: In sämtlichen Gemeinderäumlichkeiten gilt ein allgemeines Rauchverbot.

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