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Gemeinde Thürnen

Adressänderung / Umzug (innerhalb der Gemeinde)

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Gafner, Manuela

Der Umzug oder die Adressänderung innerhalb der Gemeinde, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen melden.
Sie können Ihren Umzug auch bequem von zu Hause aus mit eUmzug erledigen.

Adressänderung innerhalb von Thürnen für Schweizer/innen (eUmzug möglich)
Für eine Adressänderung benötigen wir:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Umzugsdatum
  • Neue Adresse
  • Mietvertrag und folgende Angaben: Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus -> Beim Mehrfamilienhaus welches Stockwerk, Anzahl Zimmer der Wohnung, Lage der Wohnung (links, rechts oder Mitte vom Haupteingang aus gesehen)
  • Der Umzug innerhalb der Gemeinde kann auch online (sieh Rubrik «Online-Schalter») erfolgen

 

Adressänderung innerhalb von Thürnen für ausländische Staatsbürger (eUmzug möglich)
Für die Adressänderung benötigen wir:

  • Ausländerausweis
  • Umzugsdatum
  • Neue Adresse
  • Mietvertrag und folgende Angaben: Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus -> Beim Mehrfamilienhaus welches Stockwerk, Anzahl Zimmer der Wohnung, Lage der Wohnung (links, rechts oder Mitte vom Haupteingang aus gesehen)
  • Der Umzug innerhalb der Gemeinde kann auch online (sieh Rubrik «Online-Schalter») erfolgen

 

Rechtliche Grundlagen:

  • Anmelde- und Registergesetz (ARG)  Kantonales Recht
  • Anmelde- und Registerverordnung (ARV)  Kantonales Recht
  • Ausländergesetz (AuG)  Bundesrecht
  • Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZEA) Bundesrecht
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