Abmeldung / Wegzug
Auf Wiedersehen!
Um sich in der Gemeinde abzumelden, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Wegzug mit der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung Thürnen in Verbindung setzen.
Sie können - in gewissen Bedingungen - Ihren Wegzug auch bequem von zu Hause aus mit eUmzug erledigen. In welchen Fällen dies möglich ist, sehen Sie nachfolgend:
- Abmeldung Schweizer/innen mit Wegzug innerhalb der Schweiz
 - Abmeldung ausländische Staatsangehörige mit Wegzug innerhalb Kanton Basel-Landschaft
 - Abmeldung ausländische Staatsangehörige (nur für EU/EFTA-Angehörige) mit Wegzug ausserhalb Kanton Basel-Landschaft
 
Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen/Informationen:
- Persönlicher, amtlicher Ausweis (Reisepass, ID oder Ausländerausweis)
 - Ausländerausweis (nur für ausländische Staatsangehörige)
 - Wegzugsdatum
 - Wegzugsadresse
 
Zugehörige Objekte
| Name | 
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | 
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| Name | Telefon | Kontakt | 
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| Einwohnerkontrolle | +41 61 975 80 80 | info@thuernen.ch |