Lokalitäten mieten (gemeindeeigene Räumlichkeiten)
Die verschiedenen Gemeindelokalitäten können gemietet werden. Das Gesuchformular ist frühzeitig (14 Tage vor dem Anlass) ausgefüllt der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Das Antragsformular (pdf-Datei) kann online ausgefüllt und mittels E-Mail der Gemeindeverwaltung übermittelt werden.
Wichtig: Bitte beachten Sie auch die neue Benützungs- und Gebührenverordnung für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde Thürnen.
Zu beachten gilt: In sämtlichen Gemeinderäumlichkeiten gilt ein allgemeines Rauchverbot.
Zugehörige Objekte
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| Lokalitätengesuch der Gemeinde Thürnen (PDF, 97.09 kB) | Download | 0 | Lokalitätengesuch der Gemeinde Thürnen |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Verwaltungsleitung | +41 61 975 80 80 | info@thuernen.ch |
| Name | Download |
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