Der Kantonale Krisenstab erlässt, gestützt auf §5 Abs. 3 lit. d des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Basel-Landschaft, in Absprache mit den Fachspezialisten ab 30. Juli 00.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Wald und am Waldrand.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Verfügung des kantonalen Krisenstabes und der Medienmitteilung.
Dokumente | Medienmitteilung_Waldbrandgefahr_29.07.2020.pdf (pdf, 134.3 kB) Verfugung_absolutes_Feuerverbot_im_Wald_vom_29.07.2020.pdf (pdf, 243.8 kB) |
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