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Gemeinde Thürnen

Urlaub und Jokertage für Schülerinnen und Schüler


Urlaubsgesuche sind mit dem entsprechenden Formular schriftlich und begründet, unter Beilage von Bestätigungen von Vereinen, Organisationen usw., mindestens zwei Wochen vor dem Urlaubstermin bei der Klassenlehrperson einzureichen. Das Formular kann bei der Klassenlehrperson oder online unter "Urlaubsordnung" bezogen werden.

Urlaub
Urlaub

Die folgende Regelung gilt ab dem 1. Kindergartenjahr bis zum letzten Primarschuljahr.

Urlaubsgesuche sind mit dem entsprechenden Formular schriftlich und begründet, unter Beilage von Bestätigungen von Vereinen, Organisationen usw., in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Urlaubstermin bei der Klassenlehrperson einzureichen. Das Formular kann bei der Klassenlehrperson oder online unter "Urlaubsordnung" bezogen werden.

Während der Schulferien können keine Urlaubsgesuche eingereicht werden.

Die Schulleitung führt eine Urlaubskontrolle.

Urlaubstage werden nur in Ausnahmefällen bewilligt, wenn der Urlaub aus triftigen terminlichen Gründen nicht in die Schulferienzeit verlegt werden kann und aus schulischer Sicht vertretbar ist.

Zusätzlich muss der Urlaub mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

Der Urlaub hat den Charakter des Einmaligen (im Sinne einer nicht wiederkehrenden Möglichkeit).
Der Urlaub hat einen zentralen Bildungswert.
Der Urlaub dient dem Besuch naher Verwandter im Heimatland.
Der Urlaub dient der Förderung ausserordentlicher Talente.


Für die Bewilligung eines Urlaubs ist zuständig:

Die Schulleitung für Urlaub bis zu 2 Wochen (1 Woche = Anzahl Halbtage der entsprechenden Klasse) und für Ferienverlängerungen
Der Schulrat für Urlaub von mehr als 2 Wochen (1 Woche = Anzahl Halbtage der entsprechenden Klasse)

Jokertage

Jedes Kind hat pro Schuljahr Anspruch auf maximal zwei Jokertage. Die Jokertage können innerhalb des Schuljahres kumuliert oder auf Halbtage verteilt werden. Die Jokertage können frei eingesetzt werden für Familienfeste, Reisen, Vereinsanlässe, Sport- und Kulturveranstaltungen etc.

Die Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten kann kurzfristig, d.h. bis einen Tag vor Bezug, schriftlich ohne Begründung bei der zuständigen Lehrperson erfolgen.
Nicht bezogene Jokertag können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.
Jokertage können nicht an schon angekündigten Klassen- oder Schulanlässen bezogen werden.
Der Jokertag kann nicht direkt vor oder nach Ferien oder Feiertagen bezogen werden.
Die Eltern und SuS sind selbständig verantwortlich, dass der Schulstoff vor- oder nachgeholt wird.
Die Klassenlehrperson führt Buch über die bezogenen Jokertage.
 
Hier finden Sie das Urlaubsformular Formular_Urlaubsgesuch.pdf (544.6 kB)